FAQ – Die häufigsten Fragen
Allgemeines zu E1 Erste Energie
E1 Erste Energie ist eine Marke der First Energy AG Niederlassung Österreich.
E1 Erste Energie steht für nachhaltigen Strom aus 100% österreicherischer Wasserkraft und schadstoffarmes Gas. Entscheiden Sie sich für 0% CO2, 0% Atomstrom und wechseln Sie jetzt zu E1 Erste Energie.
Rund um den Wechsel zu E1 Erste Energie
Indem Sie sich in nur 5 Schritten Online anmelden. Nehmen Sie sich gerade mal 3 Minuten Zeit um zu ihrem neuen innovativem Energiepartner zu wechseln.
Ihre Adresse und die Zählpunktbezeichnung/en.
Die Zählpunktbezeichnung finden Sie auf Ihrer letzten Energierechnung.
Ja, selbstverständlich.
Der Wechselprozess dauert im Schnitt drei Wochen. Bei einem Neueinzug sogar nur eine Woche.
Die Kündigungsformalitäten übernehmen wir für Sie. Für Sie entsteht also keinerlei adminstrativer Aufwand.
Sie erhalten nach der Online-Anmeldung per E-Mail eine Anmeldebestätigung. Nachdem wir die Daten geprüft haben, erhalten Sie wiederum per E-Mail eine Auftragsbestätigung mit allen relevanten rechtlichen Unterlagen. Danach werden Sie über das Aufschaltungsdatum sowie über den Teilzahlungsbetrag informiert.
Nein, der Wechsel ist für Sie kostenlos.
Sie erhalten in Zukunft die Rechnung für Energie- und Netzkosten direkt von uns zugetellt. Sie bleiben jedoch bei Ihrem bisherigen Netzbetreiber Kunde, der nach wie vor die Zählerablesung vornimmt.
Bei unkorrekten Daten wird der Energiepartner-Wechsel erschwert. Falls Ihre Daten nicht mit den des Netzbetreibers übereinstimmen, werden wir mit Ihnen in Kontakt treten. Um eine Verzögerung oder sogar ein Abbruch des Wechsel zu verhindern, bitten wir Sie die Daten korrekt zu übermitteln. Am Besten orientieren Sie sich an den Daten der letzten Energierechnung.
Die Zählpunktbezeichnung ist die eindeutige Identifizierung des Zählers. Diee 33-stellige Ziffer ist nötig, damit der Energiepartner-Wechsel ohne Probleme durchgeführt werden kann. Die korrekte Zählpunktbezeichnung finden Sie auf Ihrer letzten Energierechnung.
Nein, Sie bemerken den Wechsel nicht und werden jederzeit Energie haben.
Nach wie vor Ihr lokaler Netzbetreiber.
Rund um Teilzahlungsbeträge und Abrechnung
Ja, wir stellen Ihnen eine Gesamtrechnung mit den Energiekosten, Netzkosten, Steuern und Abgaben zu, so dass Sie nur eine Rechnung pro Zählpunktbezeichnung erhalten. Einfach und unkompliziert.
Der Teilzahlungsbetrag wird monatlich anhand des Vorjahresverbrauches und des Tarifpreises von E1 errechnet.
Der Netzbetreiber liest zum Wechselstichtag den Zähler ab oder aber er macht eine Schätzung. Aufgrund dieser Basis errechnen wir den Teilzahlungsbetrag. Sind Sie mit den Teilzahlungsbetrag nicht einverstanden, dann melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail (info@erste-energie.at) bei uns. Zusammen finden wir ein Lösung.
Sie können Ihre Teilzahlungsbeträge sowie Abrechnungen mittels dem einfachen SEPA-Lastschrift oder Rechnung begleichen. Die Zahlungsweisen können Sie jederzeit anpasen, indem Sie sich bei uns melden. Die SEPA-Lastschriften erfolgen jeweils Anfang Monat. Falls eine SEPA-Lastschrift nicht möglich ist, erhalten Sie einen Zahlschein zugestellt. Allfällige Rücklastschriftgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Nein, das müssen Sie nicht. Die Ablesung nimmt der örtliche Netzbetreiber einmal pro Jahr vor.
Die Jahresabrechnung erhalten Sie einmal pro Jahr, je nach dem wann Ihr Zählerstand vom örtlichen Netzbetreiber abgelesen wird. Dabei werden Ihre Teilzahlungsbeträge den effektiven Kosten von Energie, Netz, Abgaben und Steuern gegenübergestellt und verrechnet.
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail. Gerne helfen wir Ihnen das Problem zu lösen.
Das Guthaben wird Ihnen, falls uns Ihre Bankdaten vorliegen, überwiesen. Bitte melden Sie sich bitte bei uns, falls Ihre Bankdaten uns nicht bekannt sind.
Wenn Sie das möchten, dann übersenden wir gerne alle Informationen an Ihre E-Mail-Adresse. Sie können sich bei der Anmeldung entscheiden ob Sie die Korrespondenz per E-Mail oder per Post erhalten möchten.
Rund um den Vertrag mit E1 Erste Energie
Diese finden Sie hier.
Die Kündigung übernehmen wir für Sie. Für Sie entsteht also keinerlei adminstrativer Aufwand.
Sie können Ihren Vertrag nach 12 Monate Vertragslaufzeit jederzeit innert 14 Tagen kündigen.
Sie haben eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Annahme des Vertrages unsererseits. Wir werden Sie jedoch per Brief/E-Mail über Ihre Rechte informieren.
Ja, die Vertragsbindung beträgt 12 Monate.
Sie profitieren vom selben Preis während 24 Monaten - auch wenn der Marktpreis steigt, wird Ihr Preis nicht angepasst.
Energiekostengutschein
Aufgrund der Teuerungen, die maßgeblich von den steigenden Energiepreisen getrieben sind, hat die Bundesregierung beschlossen, einen einmaligen Zuschuss zur Abfederung der Auswirkungen der Teuerungen in Höhe von 150 Euro zu gewähren.
Jedem Haushalt, der in Österreich einen Hauptwohnsitz hat, wird automatisiert ein Gutschein zugeschickt.
Der Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro wird von der Jahresrechnung des Stromlieferanten abgezogen.
Der Energiekostenausgleich wird über eine Gutschrift abgewickelt. Dieser wird jedem Haushalt mit Hauptwohnsitz in Österreich zugesendet. Durch die Rücksendung bzw. Bestätigung auf einem Online-Portal wird die datenschutzrechtliche Zustimmung und somit bei vorliegendem Anspruch der Energiekostenausgleich gewährt.
Sie sind von einer Förderung ausgeschlossen, wenn Sie keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, keine Stromrechnung bezahlen, oder mehr als ein Einkommen in der Höhe der (zweifachen) ASVG-Höchstbemessungsgrundlage beziehen.
Die Gutschriften werden ab April versendet und können somit auch ab diesem Zeitpunkt von der Jahresabrechnung abgezogen werden. Davor sind technische und rechtliche Vorbereitungsarbeiten noch notwendig.
Die Gutschrift können Sie online auf einer zentralen Webseite oder per Post einlösen. Die Website und die Postanschrift werden auf dem Gutschein ersichtlich sein.
Der Betrag wird bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung abgezogen.
Die höheren Energiekosten finden sich in der Regel noch nicht auf den aktuell laufen Vorschreibungen. Die höheren Preise werden somit erst bei der Jahresabrechnung berücksichtigt – durch den Energiekostenausgleich ist sichergestellt, dass die Entlastung damit genau dann erfolgt, wenn auch die höheren Preise spürbar werden.
Nein, er gilt dann einfach bei der nächsten Abrechnung.
Ja, die Maßnahmen der Bundesregierung für die Abfederung der Teuerung sind sozial gestaffelt. Für die am meisten Betroffenen gibt es in Summe 450 Euro.
Wenn Sie den Gutschein einlösen, ohne anspruchsberechtigt zu sein, ist das nicht zulässig und stellt einen Förderbetrug dar. Sie müssen nicht nur die 150 Euro zurückzahlen, sondern haben auch mit rechtlichen Folgen zu rechnen.
Ja, ist es. Durch die Lösung mittels Gutschein ist sichergestellt, dass keine sensiblen Daten an private Unternehmen übermittelt werden.
Für alle Fragen dieser Art wenden Sie sich bitte direkt an die Servicehotline des Bundes unter 050 233 798.